01. Aufgaben und Rolle des Vereins
Der Deutsche SanOA e.V. wurde 1991 von sieben SanOA gegründet, mit dem Ziel, die Interessen von SanOA und Sanitätsoffizieren auf Zeit wirkungsvoll zu vertreten und die Kameradschaft zu pflegen. Dieser Grundgedanke hält sich bis heute und so arbeitet der Dt. SanOA e.V. nach wie vor in diesem Sinne.
Der Dt. SanOA e.V. hat die drei oben genannten großen Aufgabenbereiche:
- Die Interessenvertretung der Sanitätsoffizieranwärter und Sanitätsoffiziere auf Zeit und
- Die Vernetzung der SanOA an den verschiedenen Studienorten zur Pflege der Kameradschaft.
- Fort- und Weiterbildung
Die Interessenvertretung wird auf unterschiedlichen Wegen erreicht. Der Dt. SanOA e.V. arbeitet eng mit verschiedenen Organen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zusammen, um auf die Interessen seiner Mitglieder aufmerksam zu machen. Zudem hält der Verein Kontakt zu verschiedenen anderen Fachgesellschaften, woraus sich die Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie (DGWMP) gründete.
Eine Hauptaufgabe des SanOA e.V. ist die Organisation von Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung. Die Arbeitsgemeinschaften bieten den Mitgliedern in Abhängigkeit ihrer Approbationsrichtung und Interessen die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe am Vereinsleben. Hier und im Rahmen der Standortvertreterversammlung findet die Basisarbeit des Vereins statt.
Der andere große Aufgabenbereich, die Kameradschaftspflege, wird hauptsächlich über die Standortvertretungen wahrgenommen. An fast jedem Studienort gibt es einen sogenannten Standortvertreter. Dieser vertritt den Dt. SanOA e.V. vor Ort und hat verschiedene Aufgaben: Er organisiert inoffizielle Semestertreffen, bei denen sich die SanOA gemütlich zusammensetzen und besser kennenlernen können. Außerdem ist die Standortvertretung nach dem Betreuungsoffizier ein Ansprechpartner oder Anlaufpunkt für die SanOA, die gerade mit dem Studium beginnen. So wird erreicht, dass die SanOA bereits während der Studienzeit in die Strukturen des Sanitätsdienstes und der Bundeswehr integriert werden und die Chance nutzen können, aus dem zivilen Studium heraus die Verbindung zum militärischen Umfeld zu wahren. (Für den Kontakt zu einzelnen Standortvertretern: Siehe „Standorte“)
Viele Entwicklungen, die für die jungen SanOA normal sind, sind Verdienste des Dt. SanOA e.V.. Gab es früher keine definitiven Aussagen, ob ein Sanitätsoffizier einen Facharzt bei der Bundeswehr erlangen kann oder nicht, so gibt es heute für einen Großteil der Sanitätsoffiziere eine Facharztzusage – eine Errungenschaft des Dt. SanOA e.V.
Auch das Credit-Point-System hat es so vorher nicht gegeben und wurde 2008 unter Mitarbeit des Dt. SanOA e.V. entwickelt und eingeführt. Damit wurde die Einplanung nach dem Studium deutlich transparenter.
Die Internet-Plattform, das San-Netz (jetzt „Link and Learn“), über das wir SanOA Verbindung halten und uns über Termine, Entwicklungen in der Bundeswehr usw. informieren können, ist ebenfalls in Zusammenarbeit zwischen dem Verein und der Sanitätsakademie der Bundeswehr aufgebaut worden und dient mittlerweile dem gesamten Sanitätsdienst als Kommunikationstool.
Zu guter Letzt haben wir in den letzten Jahren das Angebot der Arbeitsgemeinschaften ausgebaut. Viele neue Ausbildungsvorhaben im Bereich allgemeinmilitärischer Fertigkeiten, aber auch der taktischen Medizin wurden durch die Kooperation der AG Flecktarn mit Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Der Dt. SanOA e.V. hat dabei maßgeblich dazu beigetragen, das Ausbildungsangebot für SanOA und junge SanOffz enorm zu erweitern. Wichtig ist, dass diese Ausbildungsvorhaben natürlich allen Kameraden, egal ob Mitglied oder Nicht-Mitglied, offenstehen.
Die AG Internationale Kooperationen hat darüber hinaus auf Ebene der SanOA viele Kooperationen zu Partnernationen, wie Frankreich, Israel, den USA oder Italien angestoßen und dazu beigetragen, dass diese Kooperationen in vielen Veranstaltungen mit Leben gefüllt wurden. Natürlich ist der Verein nicht alleine für diese Kooperationen verantwortlich, aber er war und ist maßgeblich daran beteiligt.
Durch die AG Maritimes und AG Luftwaffe wurden außerdem Prägungswochenenden in Kooperation mit Dienststellen der Bundeswehr geplant und durchgeführt, welche dazu beitragen, dass SanOA die Vielfalt der Teilstreitkräfte und ihrer Sanitätsdienste hautnah erleben und sich mit ihren jeweiligen Besonderheiten identifizieren lernen können.
Der Dt. SanOA e.V. wird auch weiterhin dafür sorgen, dass die SanOA an ihren Standorten eingebunden sind und die Kameradschaft gepflegt wird. Außerdem ist die Vernetzung der SanOA noch im Ausbau – das San-Netz wird mehr und mehr genutzt und so soll auch die Beziehung der SanOA zueinander auch standortübergreifend gestärkt werden. Des Weiteren spielt die Verbesserung der Betreuungssituation an den Standorten eine entscheidende Rolle, auf die sich der Verein momentan konzentriert.
02. Häufig geäußerte Kritikpunkte am Verein – was sagen wir dazu?
Leider können wir das Vereinsleben nicht ohne einen Mitgliedsbeitrag der Mitglieder aufrecht halten. Die wichtigsten Kostenpunkte sind zum einen das Gehalt und Sozialleistungen für unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle. Sie kümmert sich um einen Großteil der administrativen Arbeit, die ohne sie durch den Vorstand geleistet werden müsste, was nicht tragbar wäre. Weitere wichtige Kostenpunkte sind v.a. Fahrtengelder für die Amtsinhaber zu offiziellen Vereinsveranstaltungen, wie z.B. der SVV. Die erstattungsfähigen Kosten sind dabei deutlich niedriger, als z.B. bei Dienstreisen von Soldaten. Außerdem fließt weiteres Geld in die Vereinsarbeit, wie z.B. zur Unterstützung der AGs, aber auch in die Erstellung des Mitgliederbriefes.
Finanzielle Aufwandsentschädigungen für geleistete Vereinsarbeit erhält kein Vereinsmitglied. Die genaue Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung erläutert und auch im Protokoll über die MV dargestellt. Die Mitglieder müssen dabei den Vorstand und Finanzreferenten entlasten und bestätigen damit die Ordnungsmäßigkeit des Finanzhaushaltes. Deshalb: Nein, eine Bereicherung einzelner Mitglieder gibt es nicht.
Allen Kameraden, die sich die Arbeit des Vereins zunächst anschauen möchten, steht es zudem frei als Nichtmitglied an Veranstaltungen, wie der SVV oder Jahrestagung teilzunehmen.
Leider gibt es immer noch viele Kameraden, die der Ansicht sind, dass sich einzelne Kameraden mit Ämtern hauptsächlich engagieren, um die eigene Karriere zu fördern und per Du mit Entscheidungsträgern der Bundeswehr zu sein. Dies ist falsch. Natürlich liegt es in der Aufgabe v.a. des Vorstandes, sich regelmäßig mit Vertretern aus dem Kdo SanDstBw oder BAPersBw zu treffen und auszutauschen. Dabei geht es aber um Dinge, die einen Großteil der SanOA oder sogar alle SanOA betreffen: geplante Projekte, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge werden diskutiert. Die Vertreter des Vereins treten für die Belange der Mitglieder ein. Immer wieder kommt es auch zu Meinungsverschiedenheiten. Zusätzlich ist es wichtig und richtig, dass Vertreter des Vereins, und damit Vertreter der Mitglieder, regelmäßig auf offiziellen Veranstaltungen der Bundeswehr Präsenz zeigen und im Gespräch für die Belange der Mitglieder und aller SanOA und jungen SanOffz eintreten. Gerade diese Gespräche eröffnen auch immer wieder Möglichkeiten auf Missstände hinzuweisen und Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren, aber z.B. auch für Ausbildungsvorhaben für SanOA und junge SanOffz zu werben. Die Arbeit, die v.a. der Vorstand und die SVV-Sprecher pro Woche neben dem Studium oder dem Dienst leisten, ist darüber hinaus äußerst zeitaufwendig. Die Posten stehen jedem Mitglied offen. Wer sich also engagieren möchte, kann sich zur Wahl stellen. Gewählt wird durch die Mitglieder und die Mitglieder geben vor, wofür Vorstand und Co. eintreten sollen. SanOA und junge SanOffz sind herzlich eingeladen, sich und ihre Meinung in die Vereinsarbeit einzubringen.
Ein demokratischer Findungsprozess benötigt natürlich Zeit und angemessene Abwägungen, zu denen sich jeder äußern darf. Dadurch können längere Diskussionen zustande kommen. Am Ende dieser Debatten stehen jedoch meistens gemeinsame Standpunkte und guten Entscheidungen. Letztendlich liegt es an jedem einzelnen Mitglied, seine Meinung einzubringen und sich an konstruktiven Diskussionen zu beteiligen.
03. Ich werde demnächst Soldat und SanOA – was muss ich beachten?
Jeder Soldat beginnt seine militärische Karriere mit der Grundausbildung. Diese findet seit 2016 für SanOA aller Uniformträgerbereiche (UTB) im Sanitätslehrregiment in Feldkirchen, in der Nähe von Straubing, statt. Die AGA dauert knapp 3 Monate und soll dem Soldaten grundlegende militärische Fähigkeiten vermitteln. Neben Unterricht zu militärischem Leben und Verhalten, Rechtsgrundlagen des Militärdienstes und militärischer Einsätze, sowie politischer Bildung, stehen Formaldienst, Sport sowie Marsch- und Geländetage auf dem Dienstplan. Während der Marsch- und Geländetage sollen die Rekruten (Soldaten während ihrer AGA) an körperliche Belastungen des Militärdienstes (u.a. Tragen von und Arbeiten mit Gepäck, Waffe und Schutzausrüstung) herangeführt und in allgemein infanteristischen Bereichen (Schießen, Tarnen und Täuschen, Leben im Felde, Orientierung im Gelände, militärische Bewegungsarten, Betreiben eines Checkpoints, Patrouillen u.v.m.) ausgebildet werden. Zu den Ausbildungsinhalten zählen auch Grundlagen der medizinischen Versorgung von Verletzten und Verwundeten (sog. Einsatzersthelfer A).
Zur Vereinfachung des Starts in das militärische Leben hat der Dt. SanOA e.V. ein „AGA-Handbuch“ entworfen. Dies wird jedem neuen SanOA während seiner AGA zur Verfügung gestellt. Bei Interesse vorab oder auch zur Kameradenhilfe am Standort kannst Du dir ein Exemplar über den Vorstand bestellen, welches dir dann postalisch zugesandt wird.
Die Ausbilder erwarten keine „Maschinen“, jedoch sollte jeder Rekrut eine gewisse körperliche Fitness aufweisen. Dies macht die AGA für euch und auch die Ausbilder angenehmer, indem ihr die körperlichen Belastungen einfacher wegsteckt und die Ausbilder weniger Zeit darauf verwenden müssen, euch körperlich soweit zu trainieren, dass ihr für den militärischen Dienst ausreichend fit seid. Die gewonnene Zeit kann eventuell für andere Ausbildungsinhalte genutzt werden.
Zur Vorbereitung eignen sich ein regelmäßiges Lauftraining, Kraftübungen wie Liegestütze, Sit-ups oder Klimmzüge, aber ebenso regelmäßiges Betreiben einer beliebigen Sportart – von Fuß- oder Volleyball über Turnen und Judo bis hin zu Schwimmen sind alle Sportarten geeignet, die eure Kraft und Kondition trainieren.
Eine militärische Vorbereitung auf die AGA ist nicht erforderlich. Für Interessierte empfiehlt sich jedoch die Lektüre des „Reiberts“. In diesem Buch werden sehr viele der für Soldaten wichtigen Themen behandelt.
Als Soldat steht euch die Wahl des Verkehrsmittels zur Anreise frei. Es besteht die Möglichkeit von der Bundeswehr eine Bahnfahrkarte für die Anreise zu erhalten. Ab einer gewissen Entfernung zwischen eurem Wohnort und der Kaserne steht euch eine Fahrt 1. Klasse zu. Anreisen mit dem Auto werden pro Kilometer erstattet. In den ersten Wochen nach Dienstantritt wird der sog. Rechnungsführer (ReFü) mit euch die Reisekostenabrechnung durchgehen.
Über die genauen Dienstzeiten können wir euch keine genaue Auskunft geben, da diese im Ermessen der ausbildenden Einheit festgelegt werden. Aufgrund der Soldatenarbeitszeitverordnung gibt es jedoch eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, die kumulativ nicht überschritten werden darf. Das bedeutet, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von über 41 Stunden pro Woche erlaubt ist, jedoch in den folgenden Monaten ausgeglichen werden muss. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten einschließlich der geleisteten Mehrarbeit 48 Stunden nicht überschreiten. (SAZV § 5 Abs. 5)
Ein Dienst am Wochenende ist prinzipiell möglich, in der Regel endet der Dienst am Freitag jedoch mittags, sodass ihr genug Zeit habt, um am Wochenende nach Hause zu fahren. Ein Verbleib in der Kaserne am Wochenende ist natürlich auch möglich.
Zum einen gibt es wichtige Ausbildungsabschnitte, die zum Erreichen des Ausbildungsziels zwingend erforderlich sind (dazu zählt unter anderem die Schießausbildung). Zum anderen gibt es mehrere wichtige Ereignisse: Ernennung zum Soldaten auf Zeit, Studienplatzvergabe, Vereidigung.
Die Ernennung zum Soldaten auf Zeit findet i.d.R. nach wenigen Tagen statt und bedeutet, dass ihr fest in das Verhältnis eines Soldaten auf Zeit ernannt werdet. Eure Dienstzeit wird zunächst auf 4 Jahre festgesetzt und verlängert sich mit Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Äquivalenzprüfung automatisch auf 17 Jahre. Solltet ihr das Studium vor Ablauf der 4 Jahre abbrechen, wird die Dienstzeit nicht verlängert. Einzelheiten dazu erfahrt Ihr im Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr in Köln und zu Beginn der AGA.
Die Studienplatzvergabe findet nach einigen Wochen statt. Damit ihr eingeplant werden könnt, müsst ihr euer Widerrufsrecht abgegeben haben. Solltet ihr das Widerrufsrecht zunächst noch behalten wollen (was absolut legitim ist), werdet ihr zu einem späteren Zeitpunkt und für ein späteres Semester eingeplant (z.B. zum folgenden Sommersemester). Während der Studienplatzvergabe gibt es noch allgemeine Laufbahninformationen und auch wir vom Dt. SanOA e.V. werden uns bei euch vorstellen und für Fragen bereitstehen. Die Personalreferenten des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) werden die Studienplätze in Abhängigkeit der erreichten Leistungen bei den Einstellungsuntersuchungen an des Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr vergeben. Dabei wird versucht, die Wünsche der Soldaten zu berücksichtigen.; Trotzdem kann es sein, dass einige Kameraden nicht an ihrem Wunschstudienort werden studieren können.
Beachtet, dass ihr euch während der AGA an der Universität einschreiben müsst. An einigen Universitäten müsst ihr euch persönlich unter der Woche einschreiben. In solchen Fällen müsst ihr rechtzeitig Rücksprache mit den truppendienstlichen Vorgesetzten halten und z.B. Sonderurlaub beantragen.
Das dritte wichtige Ereignis ist die Vereidigung. Dabei werdet ihr euren Eid leisten und schwören, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Vereidigung ist ein Höhepunkt einer jeden militärischen Laufbahn, zu dem eure Angehörigen eingeladen sind. Im Anschluss an die Zeremonie ist i.d.R. Dienstschluss, sodass ihr mit eurer Familie feiern könnt.
Zunächst einmal ist es absolut legitim sein Widerrufsrecht zu behalten. Bis zu 6 Monate lang könnt ihr somit Dienst leisten und euch den Alltag in der Bundeswehr anschauen. Solange ihr euer Widerrufsrecht behaltet, könnt ihr jederzeit die Bundeswehr verlassen. Die Bundeswehr kann euch aber theoretisch jederzeit kündigen. Nach Ablauf der sechs Monate müsst ihr nichts unternehmen, wenn ihr weiterhin Sanitätsoffizier werden wollt. Wichtig zu beachten ist, dass euch ein Studienplatz erst zugeteilt werden kann, wenn ihr euer Widerrufsrecht abgegeben habt, bzw. die sechs Monate verstrichen sind. Zur Überbrückung werdet ihr an eine Dienststelle des Sanitätsdienstes versetzt und könnt teilweise schon euren Offizierlehrgang an der Sanitätsakademie der Bundeswehr oder das gemäß Approbationsordnung vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum (derzeit 90 Tage) absolvieren.
04. AGA vorbei – was passiert nun?
An einem Universitätsstandort werden SanOA durch eine größere Einheit des Sanitätsdienstes betreut (sog. Betreuungsdienststellen). Diese Dienststellen liegt in der Nähe des Universitätsstandortes, wobei die Entfernung jedoch auch über 100km betragen kann. Eine Betreuungsdienststelle kann mehrere Universitätsstandorte betreuen. Ihr werdet an diese Dienststelle versetzt und meldet euch dort unverzüglich nach Beendigung der AGA. Es empfiehlt sich während der AGA Verbindung zum Disziplinarvorgesetzten aufzunehmen, um die Einzelheiten zu besprechen. Werden mehrere SanOA an die gleiche Betreuungsdienststelle versetzt, ist es völlig ausreichend, wenn ein einzelner Verbindung aufnimmt und die Informationen an die anderen weitergibt. Selbst der gutmütigste Vorgesetzte ist irgendwann genervt, wenn er zum zehnten Mal mit denselben Fragen in seiner Arbeit unterbrochen wird.
Erste Informationen über eure Universität und das Leben vor Ort könnt ihr duch unsere Standortflyer bekommen.
Der Dienstantritt erfolgt grundsätzlich im Dienstanzug, Grundform. Nach Ankunft meldet ihr euch mit einer militärischen Meldung.
Die meisten Betreuungsdienststellen haben einen Betreuungsfeldwebel, der erste Anlaufstelle für die SanOA in militärischen Angelegenheiten ist. Häufig soll der Schriftverkehr primär über den Betreuungsfeldwebel laufen.
Darüber hinaus habt ihr einen Disziplinarvorgesetzten, der über Disziplinarmaßnahmen entscheidet.
Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner ist der sog. Betreuungsoffizier/in. Der Betreuungsoffizier ist ein erfahrener SanOffz, der jedoch nicht zwangsläufig in derselben Kaserne sitzt, wie die Betreuungsdienststelle: ist eure Betreuungsdienststelle ein Sanitätsunterstützungszentrum (SanUstgZ), dann kann es sein, dass der Betreuungsoffizier Leiter eines der Sanitätsversorgungszentren (SanVersZ) des SanUstgZ ist, und somit zwar zur Betreuungsdienststelle gehört, jedoch räumlich davon getrennt ist. Der Betreuungsoffizier soll möglichst nahe zum Studienort stationiert sein. Gerade wenn die Betreuungsdienststelle weiter vom Studienort entfernt ist, ist der Betreuungsoffizier somit näher am Studienort als z.B. der Disziplinarvorgesetzte.
Der Betreuungsoffizier ist Ansprechpartner in allen universitären Fragestellungen und Problemen. Sie oder er muss eine Stellungnahme abgeben, wenn es darum geht ein Truppenpraktikum, Lehrgang oder Zusatzsemester zu beantragen.
Sehr wichtige Ansprechpartner werden für euch ältere bzw. erfahrenere SanOA am Studienort sein, u.a.die gewählten Vertrauenspersonen (VP) der SanOA. Sie können euch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele Fragen können auf diesem Wege geklärt werden.
In der Regel endet die AGA kurz vor Ende des 3. Monats. Ihr reist direkt von der AGA zu Euer neuen Einheit. Dort könnt ihr entweder noch ein paar Tage Dienst leisten oder aber Urlaub nehmen. Ab dem 01.10. (Studienbeginn zum Wintersemester), bzw. 01.04. (Studienbeginn zum Sommersemester) werdet ihr zum Studium beurlaubt. Das Studium beginnt meist Mitte Oktober/April. Häufig wird eine „Ersti-Woche“ vor offiziellem Semesterbeginn durch die Universität bzw. den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) veranstaltet.
Es bedeutet, dass ihr vom militärischen Dienst in der Truppe freigestellt seid, damit ihr euch voll und ganz auf das Studium konzentrieren könnt. Die Betreuungseinheit gibt euch vor, in welchem Abstand ihr euch in der Einheit melden müsst.
Innerhalb eines Semesters findet mindestens ein Semestertreffen statt, auf dem die SanOA und Teile der Betreuungseinheit zusammenkommen. Dabei werden Dinge, wie aktuelle Einsätze und Herausforderungen oder z.B. spannende Praktika von SanOA vorgestellt und besprochen. Die Teilnahme an den Semestertreffen ist Pflicht. Wenn ihr wegen eines wichtigen Termins o.ä. wirklich einmal nicht teilnehmen könnt, meldet euch bei eurem Disziplinarvorgesetzten: Nur dieser kann euch von der Teilnahme entbinden.
Während der Beurlaubung erhaltet ihr ein Ausbildungsgeld, was in seiner Höhe den Bezügen eures Dienstgrades entspricht. Mit dem Ausbildungsgeld sind alle Kosten abgegolten, z.B. auch Fahrten zur Einheit oder zum Truppenarzt.
Für Famulaturen in Bundeswehreinrichtungen, Truppenpraktika oder militärische Lehrgänge kann die Beurlaubung, z.B. durch eine Kommandierung aufgehoben werden, was u.a. bedeutet, dass ihr Reisekosten und Trennungsgeld mit dem ReFü abrechnen könnt.
Zwischen Versetzung und Studienbeginn habt ihr i. d. R. genügend Zeit für euren Umzug. Da ihr aus dienstlichen Gründen umzieht, gibt es von der Bundeswehr eine Umzugskostenvergütung (UKV). Für Einzelheiten solltet ihr euch im Vorfeld unbedingt mit dem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) in Verbindung setzen.
Ein Umzug im Laufe des Studiums ist hingegen „Privatvergnügen“ und wird durch die Bundeswehr nicht finanziell unterstützt.
Wenn ihr eine neue Adresse habt, müsst ihr diese unverzüglich der Einheit melden. Solltet ihr eine eigene Wohnung haben, ist es ratsam diese sowohl bei der Einheit, als auch beim (BwDLZ) anerkennen zu lassen (abrechnungstechnische Gründe).
Vergesst nicht, eure neue Adresse auch allen anderen wichtigen Institutionen zu geben, und ggf. einen Nachsendeauftrag einzurichten.
05. Das Krankenpflegepraktikum/Krankenpflegedienst
Für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung („Physikum“) bzw. (bei Modellstudiengängen) zur Äquivalenzprüfung müsst ihr nachweisen, dass ihr mindestens 90 Tage Krankenpflegepraktikumabsolviert habt. Das Krankenpflegepraktikum kann während der Semesterferien, aber auch (in Teilen) bereits vor dem Studium absolviert werden. Beachtet unbedingt die Vorgaben eures Landesprüfungsamtes (LPA). So ist es z.B. möglich, das Krankenpflegepraktikum in 3x 30 Tage zu unterteilen.
Grundsätzlich sind die Vorgaben des LPAs zu beachten. Lasst euch gerade bei Unklarheiten bestätigen, dass euer geplantes Praktikum anerkannt werden kann.
Das Krankenpflegepraktikum kann auch in Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) abgeleistet werden. Dies hat den Vorteil, dass ihr das Haus und die jeweilige Abteilung kennenlernt und die Reisekosten erstattet bekommt. Es ist ratsam sich frühzeitig auf einen Platz zu bewerben und ggf. auch die Möglichkeit der Unterbringung in Truppenunterkünften zu klären. Die Verbindungsaufnahme erfolgt am besten über die Pflegedienstleitung oder das Geschäftszimmer im Stab des BwKrhs. Im Anschluss muss über eure Betreuungseinheit eine Kommandierung beantragt werden.
Wie bei allen Arbeiten im Krankenhaus setzt ihr euch einem erhöhten Infektionsrisiko aus, weshalb euer Impfstatus komplett sein muss (insbesondere die Hepatitis B-Impfungen).
Für alle BwKrhs gibt es im San-Netz Gruppen, in denen sich SanOA organisieren können, die dort in nächster Zeit ein Praktikum absolvieren.
06. Offizierlehrgang
Der Offizierlehrgang soll euch auf eure spätere Verwendung als Offizier vorbereiten. Der Lehrgang ist zweimal zwei Wochen lang und findet in der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München statt. Prinzipiell kann der Lehrgang auch gesplittet absolviert werden. Neben einigen allgemeinmilitärischen Themen, wie z.B. Gefechtsdienst, stehen v.a. Innere Führung, Einsatzgrundlagen des Sanitätsdienstes und Recht auf dem Dienstplan. Der Lehrgang wird benotet. Folgende Inhalte fließen in die Note ein:
- BFT mit Basispunkten 150
- 3000m Gepäcklauf
- Wehrrecht und Soldatische Ordnung
- Innere Führung/Menschenführung
Je nach Note erhaltet ihr verschieden viele Punkte für das Credit-Point-System, welche für die Einplanung in die erste klinische Verwendung von Bedeutung sein können.
Haltet hierfür Rücksprache mit eurer Einheit und gebt dort an, wann eine Teilnahme für euch am besten passt. Da es sich um einen Laufbahnlehrgang handelt, werdet ihr aber auf jeden Fall auf diesen Lehrgang „geschickt“.
Zunächst müsst ihr den Offizierlehrgang bestehen und mindestens 3 Jahre als SanOA gedient und verzögerungsfrei studiert haben. Für jedes Zusatzsemester verschiebt sich die Beförderung um ein halbes Jahr.
07. Die erste Famulatur steht an
Eine Famulatur ist ein Praktikum, bei dem ihr ärztliche Aufgaben unter Anleitung übernehmen und die verschiedenen Bereiche der Medizin praktisch kennenlernen sollt. Bis zur Anmeldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müsst ihr 120 Tage Famulatur nachweisen. Pflichtanforderungen an Famulaturen werden gesetzlich durch die ÄApprO geregelt und sind entsprechend der einzelnen Landesprüfungsämter (LPA) zu berücksichtigen.
Insgesamt müsst ihr mindestens 120 Tage Famulatur nachweisen. Dabei gibt es vom LPA klare Vorgaben, wie ihr die Zeiträume aufteilen könnt. Grundsätzlich müsst ihr 60 Tage Famulatur in einer stationären Versorgung und jeweils 30 Tage Famulatur im ambulanten Bereich (z.B. Notaufnahme, oder Ambulanzen wie die FU I) und beim Hausarzt nachweisen. Einige LPAs erlauben es, dass die 30 Tage gesplittet werden, andere nicht.
Grundsätzlich können Famulaturen auch in zivilen Häusern abgeleistet werden. SanOA müssen jedoch mindestens 50% der Famulaturen in Bundeswehreinrichtungen ableisten. Dies hat den Vorteil, dass ihr das Haus und die jeweilige Abteilung kennenlernt und die Reisekosten erstattet bekommt. Die Verbindungsaufnahme sollte über die Lehrbeauftragten der jeweiligen Abteilung oder das Geschäftszimmer des Stabes erfolgen. Es ist ratsam sich frühzeitig auf einen Platz zu bewerben und ggf. auch die Möglichkeit der Unterbringung in Truppenunterkünften zu klären. Im Anschluss muss über eure Betreuungsdienststelle eine Kommandierung beantragt werden.
Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Einige LPAs erkennen eine Truppenarztfamulatur als Hausarztfamulatur an, andere LPAs lediglich nur als ambulante Famulatur. Hier empfiehlt sich unbedingt eine Abklärung im Vorfeld.
Grundsätzlich ist eine Truppenarztfamulatur sehr zu empfehlen, da man meist spannende Einblicke in das eigene, spätere Arbeitsfeld bekommt und neben medizinischen Anteilen manchmal auch militärische Vorhaben begleiten kann. Häufig kann man auch viel eigenverantwortlich arbeiten.
Neben Bundeswehrkrankenhäusern und regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr) sind Famulaturen auch im Zentrum für Sportmedizin in Warendorf, bei Fliegerärzten, den Instituten der Bundeswehr, sowie an Bord von Schiffen der Marine möglich. Ob die Famulatur durch das LPA anerkannt wird, sollte im Vorfeld geklärt werden, wenn diese Famulatur als Pflichtfamulatur dienen soll. Gerade bei Famulaturen im Zentrum für Sportmedizin, Schiffsarztfamulaturen oder auch den BwKrhs (insbesondere Anästhesie oder Notaufnahme) sind zum Teil Vorlaufzeiten von über einem Jahr nötig. Organisiert euch die Plätze also rechtzeitig.
Für das Ableisten einer Schiffsarztfamulatur muss vorher der einwöchige Lehrgang BordEinsGrdl für bordfremdes Personal und SanDst durchgeführt werden. Bereits für diesen einwöchigen Lehrgang benötigt ihr eine gültige Begutachtung auf Borddienstverwendungsfähigkeit (BDV). Für die BDV sind mehrere Untersuchungen nötig, sodass ihr euch frühzeitig an euren Truppenarzt wenden solltet. Wichtig ist, dass nur Taucherärzte und ausgewählte Truppenärzte die BDV ausstellen können. Für diese Begutachtung wird ein spezielles Anforderungsformular benötigt, sonst kann diese nicht durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Anforderung erstellt das S1-Personal, es muss von eurem Disziplinarvorgesetzten unterschrieben sein.
Wenn ihr eure Famulatur lange im Voraus organisiert habt, empfiehlt es sich, einige Wochen vor der Famulatur nochmal in der Einheit anzurufen, und nachzufragen, ob dem Antritt der Famulatur nichts mehr im Wege steht.
Pflichtfamulaturen müsst ihr im Rahmen eures Studiums zwingend absolvieren. Dabei müsst ihr euch an die Vorgaben des LPAs halten. Über die Pflichtfamulaturen hinaus könnt ihr noch weitere Famulaturen durchführen:
Ihr könnt euch bis zu vier Wochen Zusatzfamulatur klinisch oder außerklinisch, zivil oder an einer Bundeswehreinrichtung anrechnen lassen. Die Famulatur kann auch in zweimal zwei Wochen gesplittet werden. Solltet ihr die vierwöchige Dauer insgesamt nicht erreichen, erfolgt die Anrechnung der Zusatzfamulatur mit der hälfte der Punkte.
Insgesamt könnt ihr euch eine Zusatzfamulaturen und ein Truppenpraktikum anrechnen lassen.
Eine Kommandierung an zivile Krankenhäuser ist nicht möglich. Einige Häuser stellen den Famulanten Unterkunft und/oder Verpflegung. Diese müsst ihr nicht annehmen. Wenn ihr sie jedoch annehmt, dann müsst ihr dies eurer Betreuungsdienststelle melden. Der geldwerte Vorteil kann dann ggf. vom Ausbildungsgeld abgezogen werden. Dieser Betrag muss nicht zwingend dem Betrag entsprechen, den ihr bezahlen würdet, wenn ihr z.B. das Essen regulär bezahlen würdet.
Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf Link and Learn unter dem Stichwort „Geld- und/oder Sachleistungen„.
NICHT gemeldet werden müssen Dinge wie ein Kaffee oder eine Cola, die ihr auf Station bekommen habt. Ebenfalls nicht gemeldet werden muss die Zuverfügungstellung von Dienstkleidung (Kittel, Weißzeug): dies ist normal und nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben.
Achtung: weiße Kittel/ Weißzeug/ Bereichskleidung dürft ihr aus Hygienegründen NICHT zu Hause waschen! Sie müssen über das Krankenhaus oder die Praxis gereinigt werden.
08. Ich möchte eine Famulatur im Ausland machen
Grundsätzlich ja, wobei man zwischen privat organisierten und dienstlich organisierten Famulaturen unterscheiden muss. Privat organisierte Famulaturen müssen dem Dienstherrn lediglich angezeigt werden. Beachtet dabei jedoch die Sicherheitshinweise der jeweiligen Länder, gerade in Hinblick auf die Einreise und den Aufenthalt als Soldat. Im Zweifelsfall solltet ihr vorher Verbindung mit eurer Einheit aufnehmen. Privat organisierte Famulaturen werden durch die Bundeswehr nicht finanziell unterstützt.
Darüber hinaus gibt es für alle SanOA im Rahmen der Bestenauslese die Möglichkeit eine Famulatur in militärischen Einrichtungen einiger Partnernationen abzuleisten (derzeit z.B. in Frankreich; zudem gibt es pro Jahr vier Plätze für ein „Observership“, in einem von zwei ausgewählten Militärkrankenhäusern in den USA. Hierbei heißt es aus rechtlichen Gründen offiziell „no hands on patients“, die Erfahrung hat gezeigt, dass dies vor Ort alles andere als strikt eingehalten wird. In der Regel kann das Observership vom LPA als Famulatur anerkannt werden, es gibt hierfür jedoch keine Credit Points. Es ist eine Möglichkeit zur dienstlichen Famulatur im Spezialgebiet Tropenmedizin / Infektiologie in Tansania geplant).
Prüfe im Voraus, ob die Famulatur durch das LPA deines Studien-Bundeslandes anerkannt wird und ob es ein spezielles Formular hierfür gibt oder du einen Tätigkeitsbericht vorlegen musst. Prüfe am Ende der Famulatur VOR Abreise nach Hause, ob auch auf allen nötigen Formularen etc. der offizielle Stempelder Einrichtung ist!
Eine Auslandsfamulatur über die Bundeswehr ist in Frankreich und bedingt in den USA möglich. Hierbei gibt es jährlich einige Plätze für deutsche SanOA in französischen Militärkrankenhäusern. Auch eine Famulatur in einer französischen RegSanEinr ist möglich und bietet einen engeren Kontakt zur Truppe in Frankreich. Voraussetzung für eine dienstliche Famulatur in Frankreich ist ein aktuell verzögerungsfreies Studium (d.h. du darfst dich zum Zeitpunkt der Famulatur nicht in einem genehmigten Zusatzsemester befinden), ein Nachweis über ausreichende Französisch-Kenntnisse (200-Punkte-Test oder analoger ziviler Nachweis), sowie eine Empfehlung durch den Betreuungsoffizier. Für eine Famulatur in einer französischen RegSanEinr muss bereits eine Famulatur in einer deutschen RegSanEinr abgeleistet worden sein. Die Famulatur muss mindestens 4 Wochen lang sein.
Plant mit langen Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten. Informiert eure Einheit und Kdo SanDstBw IX 3.1 über euer Vorhaben und nehmt Verbindung mit dem deutschen Verbindungsoffizier San in Paris auf. Für Fragen aller Art könnt ihr euch auch an die AG Internationale Kooperationen des Dt. SanOA e.V. wenden. Hier sind mehrere Kameraden vertreten, die selber eine dienstliche Auslandsfamulatur absolvieren konnten.
Wenn eure Famulatur bewilligt wurde, übernimmt der Dienstherr die Kosten für Anreise und Unterkunft. Die Organisation ist manchmal etwas mühselig, aber es lohnt sich! Eine Famulatur in Frankreich bietet vielfältige und spannende Einblicke in die Arbeit einer unserer Verbündeten.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines sog. „Observerships“ in den USA für Humanmediziner, ggf. demnächst auch für Studierende der Zahnmedizin oder nach Abschluss Pharmazie.
Da man für die Arbeit am Patienten in den USA ein amerikanisches Examen benötigt, kann man bei dieser Praktikumsform offiziell lediglich zuschauen. Nichtsdestotrotz bietet dieses Praktikum vielfältige Möglichkeiten und auch hier trägt der Dienstherr die Kosten. Bei Interesse solltet ihr eure Einheit informieren und Verbindung mit dem Team Leitender Betreuungsoffizier im Kdo San Dienst Bw aufnehmen. Die Ausschreibungen hierfür liegen in eurer Betreuungsdienststelle vor und können im San-Netz eingesehen werden. Die Bewerbung erfolgt ebenfalls über das Team des Leitenden Betreuungsoffiziers (Kdo SanDstBw IX 3.1), es erfolgt eine Bestenauslese.
Weitere Famulaturen in verbündeten Nationen sind möglich. Ein Ausbau der Kooperationen ist jederzeit denkbar. Wenn du Interesse hast, daran mitzuwirken, nimm Kontakt mit der AG Internationale Kooperationen und dem Team des Leitenden Betreuungsoffiziers auf! (Letztere brauchst du ohnehin für die Genehmigung!)
Ja! Es gibt immer wieder Möglichkeiten, an militärischen Veranstaltungen im Ausland teilzunehmen. So ist zum Beispiel ein Truppenpraktikum in Frankreich grundsätzlich möglich. Außerdem gibt es in jedem Jahr 1 – 2 Plätze für die Abschlussübung der amerikanischen SanOA, der sogenannten Operation „Bushmaster“, in den USA. Hierfür ist ein Auswahlverfahren nötig. Bei Interesse solltet ihr euch rechtzeitig weitere Informationen (z.B. über die AG Internationale Kooperationen, das San-Netz, eure Einheit oder Kdo SanDstBw IX 3.1) beschaffen.
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit wiederholt die Möglichkeit an multinationalen Übungen oder dem amerikanischen Lehrgang „Expert Field Medical Badge“ teilzunehmen. Zudem gibt es jedes Jahr die Möglichkeit, am „Rassemblement International Militaire Protestant“, dem internationalen evangelischen Militärtreffen in Méjannes-le-Clap (Südfrankreich) und / oder der Internationalen Soldatenwallfahrt (katholisch organisiert) nach Lourdes (Frankreich) teilzunehmen. Informationen hierzu gibt es bei den Evangelischen und Katholischen Militärpfarrämtern. Die Teilnahme ist für ALLE Religionen, Konfessionen o.ä. möglich. Ein gewisses spirituelles Interesse ist allerdings erforderlich – wer sich von allen religiösen Programmpunkten „abseilt“, wird nicht gerne gesehen und kommt ggf. im nächsten Jahr nicht mehr auf die Teilnehmerliste. Wer Interesse an solchen Veranstaltungen hat, sollte seine Einheit darauf hinweisen, damit diese die Informationen über derartige Möglichkeiten weiterleiten, sobald sie sie bekommen.
09. Alles Wichtige über ein Truppenpraktikum
Nein, derzeit ist ein Truppenpraktikum keine Pflicht.
Das erste Truppenpraktikum soll nach aktueller Weisung grundsätzlich in einer Einheit des ZSanDstBw stattfinden, oder in einer sanitätsdienstliche Einrichtung der militärischen Organisationsbereiche. Ein Truppenpraktikum im Bereich „Führung und Management“ ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht als erstes. Auf Link an Learn findet ihr viele Erfahrungsberichte von SanOA, die Truppenpraktika absolviert haben.
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Jedoch gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass ein Truppenpraktikum erst abgeleistet werden soll, wenn der Offizierlehrgang und das Physikum bestanden sind, selbstverständlich in der vorlesungsfreien Zeit. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: wenn beispielsweise Krankenpflegepraktikum und Offizierlehrgang bereits absolviert worden sind und sich vor dem Physikum noch „freie“ Semesterferien finden, kann man sich für diesen Zeitraum ebenfalls für ein Truppenpraktikum bewerben. Man muss sich in jedem Falle bewusst sein, dass man häufig entsprechend seines Dienstgrades eingesetzt wird. Absolviert man z.B. ein Truppenpraktikum in einer Grundausbildungseinheit im Dienstgrad Fahnenjunker (SanOA), so wird man eher als Gruppenführer eingesetzt. Als Leutnant (SanOA) wird man auf Ebene Zugführer eingesetzt. Es gibt auch Kameraden, die als Leutnant (SanOA) phasenweise der höchste Dienstgrad in der Kompanie waren. All das sollte dich jedoch nicht abschrecken. Im Gegenteil, es bietet tolle und vielfältige Möglichkeiten, sich allgemeinmilitärisch weiterzubilden und Führungserfahrungen zu sammeln.
Mehrere verschiedene Ansprechpartner sind denkbar. Man kann über den S1 oder auch S3 im Stab einer Einheit anfragen. Dieser kann einen dann an einen Ansprechpartner in den jeweiligen Kompanien verweisen.
Es ist jedoch auch möglich, den Kompaniechef oder Spieß einer Abteilung direkt anzuschreiben. Wichtig ist, dass man ungefähre Vorstellungen von den eigenen Erwartungen an das Praktikum hat. Es empfiehlt sich zeitlich flexibel zu sein, da man dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöht, spannende Ausbildungsabschnitte begleiten zu können.
Häufig kann man auch auf Veranstaltungen, wie z.B. der Jahrestagung des Dt. SanOA e.V. mit Einheitsführern in Verbindung treten. Dies hat den Vorteil, dass die Kameraden direkt ein Bild von einem haben.
Wie bei allen anderen Praktika gilt, dass ihr großzügig im Voraus planen solltet. Fragt nach Unterkunftsmöglichkeiten vor Ort und fordert eine schriftliche Mitteilung (Zu-/Absage) über die Bereitstellung einer Unterkunft. Wenn die Organisation mit der empfangenden Einheit abgeschlossen ist, müsst ihr eine Kommandierung über eure Einheit beantragen. Eure Einheit solltet ihr bereits zu Beginn über eure Absichten informieren: wenn sich der Einheitsführer der empfangenden Einheit bei eurem Chef über euch erkundigen sollte und dieser nichts von eurem Vorhaben weiß, ist dies äußerst unangenehm für ihn.
Für einige Truppenpraktika benötigt ihr eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2. Hierfür müsst ihr mehrere Monate bis zu einem Jahr einplanen. Nehmt also rechtzeitig Verbindung zum S2 eurer Einheit auf.
Bevor ihr euer Truppenpraktikum antretet, ist es ratsam sich mit einem Brief beim Kompaniechef (wenn er euch noch nicht kennt) und beim Einheitsführer (Bataillons- oder Regimentskommandeur) vorzustellen. Mindestens die Anrede und Schlussformel sollten per Hand geschrieben sein. Schreibt rein, wer ihr seid, welche militärischen Erfahrungen ihr habt und was ihr euch von diesem Truppenpraktikum erhofft. Dies macht von Anfang an einen guten Eindruck und die Chefs wissen, was ihr euch von dem Praktikum erwartet.
Ein SanOA kann jeweils ein Truppenpraktikum und eine Zusatzfamulatur für das CPS geltend machen. Truppenpraktika, die vor Studienbeginn oder während Zusatzsemester absolviert wurden, sind nicht berücksichtigungsfähig im CPS. Jedoch erweitern sie den Erfahrungshorizont und sind somit trotzdem zu empfehlen.
Ja. Eine Anerkennung im Rahmen des CPS ist aber nicht möglich, wenn das Truppenpraktikum während eines leistungsbedingten Zusatzsemesters durchgeführt wird.
10. Lehrgänge als SanOA
Als SanOA kann man im Rahmen freier Kapazität und wenn nicht von anderen Lehrgangsteilnehmern als Teil der Laufbahnlehrgänge benötigt folgende Lehrgänge absolvieren:
- Einzelkämpferlehrgang 1
- Fallschirmsprunglehrgang – Automatiksprung
- Nautische Weiterbildung
- Klasse B Fortbildung
- Lehrgang Schiffssicherung
- Sprachenlehrgänge
Weitere Lehrgänge sind zunächst nicht vorgesehen, können aber prinzipiell beantragt werden. Voraussetzung für die Einplanung auf einen Lehrgang ist ein verzugsfreies Studium, die Empfehlung des Betreuungsoffiziers, eine gültige Verwendungsfähigkeit für den Lehrgang (nicht erforderlich für Sprachlehrgänge) und ein freier Lehrgangsplatz. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist somit als „Goodie“ zu verstehen. Meist ist die Teilnahme an einem Lehrgang erst nach dem Physikum möglich. Einige Lehrgänge, wie der EK 1, erfordern auch eine spezielle Vorbereitung im Sinne eines Vorbereitungskurses. Zudem können bzw. müssen für einige Lehrgänge zusätzliche Ausrüstungsgegenstände in der Bekleidungskammer empfangen werden. Diese müssen rechtzeitig beantragt werden
Die Bewilligung eines Lehrganges ist immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich muss ein aktuell verzögerungsfreies Studium vorliegen. Die Teilnahme am Lehrgang darf das verzögerungsfreie Studium nicht gefährden und ist nur auf freiwilliger Basis in den vorlesungsfreien Zeiten möglich. Dabei wird man als SanOA nur im Rahmen freier Kapazitäten eingeplant. Vorher muss mindestens ein Truppenpraktikum absolviert werden. Außerdem müssen alle körperlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die angebotenen Lehrgänge sind im Lehrgangskatalog im Intranet der Bundeswehr veröffentlicht. Über eure Betreuungsdienststelle könnt ihr darin Einsicht nehmen und euch auf einen Lehrgangsplatz buchen lassen. Im Falle eine Trainingsplatzfixierung wird eine Kommandierung automatisch durch BAPersBw erstellt.
Oft ist es auch möglich während eines Truppenpraktikums Kontakte zu knüpfen, die einem einen Lehrgangsplatz vermitteln können. Es muss dennoch ein Antrag auf Trainingsplatz beantragt werden.
11. Auslandssemester
Dies ist stets eine Einzelfallprüfung durch KdoSanDst Bw.
Ja, prinzipiell ist es auch als SanOA möglich, ein Semester im Ausland zu studieren. Voraussetzung ist, dass sich dadurch kein Studienverzug ergibt. Kläre im Voraus, ob die Universität die erworbenen Scheine anerkennt. Halte Rücksprache mit deiner Einheit.
Eine finanzielle oder organisatorische Unterstützung seitens der Bundeswehr gibt es nicht. Der Auslandsaufenthalt ist also privat zu organisieren und zu finanzieren. Solltest du ein Stipendium erhalten, musst du die Geld- und Sachleistungen anzeigen.
12. Zusatzsemester
Es gibt vier verschiedene Arten von Zusatzsemestern. Zum einen das leistungsbedingte Zusatzsemester: aufgrund mangelhafter Studienleistung benötigt ihr länger bis zum Abschluss eures Studiums. Dadurch verlängert sich ggf. eure Verpflichtungsdauer und die Dauer bis zur Beförderung zum Leutnant (wenn ihr nicht schon Leutnant seid). Je nachdem ob das Zusatzsemester im klinischen oder vorklinischen Abschnitt erworben wurde, gibt es unterschiedlich hohe Punktabzüge im CPS. Ab dem zweiten leistungsbedingten Zusatzsemestern kann es sein, dass ihr aus eurem Dienstverhältnis eines SaZ entlassen werdet. Diese Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung des BAPersBw.
Des Weiteren gibt es studienorganisatorische Zusatzsemester, welche beantragt werden können, wenn sich Studienverzögerungen ergeben, die dadurch bedingt sind, dass die Universität einige Kurse nicht so anbietet, dass ihr verzögerungsfrei studieren könnt. Das ist z. B. der Fall, wenn ihr schon ein Zusatzsemester habt, einige Kurse aber erst wieder ein Jahr später angeboten werden. Ein studienorganisatorisches Zusatzsemester führt nicht zu Punktabzügen im CPS, kann jedoch ggf. die Dienstzeit oder die Zeit bis zur Leutnantsbeförderung verlängern. Solltet ihr ein studienorganisatorisches Zusatzsemester aufgrund eines leistungsbedingten Zusatzsemester beantragen, wird über die Art des zweiten Zusatzsemesters (also das studienorganisatorische Zusatzsemester) erst nach dessen Ende entschieden. Ihr müsst dabei am Ende des Zusatzsemesters den Nachweis erbringen, dass das zweite Zusatzsemester auch ein studienorganisatorisches war.
Krankheitsbedingte Zusatzsemester könnt ihr beantragen, wenn ihr aufgrund von Krankheit oder Verletzungen am verzugsfreien Studium gehindert seid. Wichtig ist, dass ihr rechtzeitig ein ärztliches Attest einholt, damit eine versäumte Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet wird und damit das BAPersBw die Krankheit als Ursache des Studienverzugs anerkennt (Krankenmeldeschein oder Amtsarztattest vorlegen. Je nach Uni muss innerhalb von drei Tagen einschließlich des Prüfungstages das Attest beim zuständigen LPA bzw. der zuständigen Prüfbehörde eingegangen sein.). Auch hier gibt es keine Punktabzüge im CPS.
Solltet ihr jedoch ein Zusatzsemester beantragen, da ihr eine Prüfung krankheitsbedingt nicht antreten konntet und ihr zusätzlich noch eine andere Prüfung aus Leistungsgründen nicht besteht, wird das Zusatzsemester wahrscheinlich als leistungsbedingtes Zusatzsemester gewertet.
Im Falle einer Schwangerschaft und Studienverzug aufgrund des Mutterschutzes besteht die Möglichkeit ein schwangerschaftsbedingtes Zusatzsemester zu beantragen. Hierfür ist der Begutachtungsanforderung auf Bestätigung der Schwangerschaft vorzulegen. Ein schwangerschaftsbedingtes Zusatzsemester führt nicht zu Punktabzügen im CPS, kann jedoch ggf. die Dienstzeit oder die Zeit bis zur Leutnantsbeförderung verlängern.
Verlängert sich euer Studium aufgrund von Elternzeit, wird dies nicht als Zusatzsemester gewertet, das Dienstverhältnis verlängert sich jedoch entsprechend. Gleiches gilt für ein Absolvieren des PJs in Teilzeit. Auch hier verlängert sich die Dienstzeit entsprechend. Dauert die Elternzeit kein volles Semester, kann es sein, dass ihr zu Dienstleistungen herangezogen werdet (z.B. Dienst in eurer Betreuungsdienststelle). Hierfür wird die Beurlaubung zum Studium für diese Zeit aufgehoben.
Die Entscheidungen über die Art und Gewährung von Zusatzsemester sind immer Einzelfallentscheidungen, weswegen wir nicht alle möglichen Fälle hier aufstellen können. Aufgrund der Komplexität der Entscheidungen kann es sein, dass der Bescheid über die Gewährung von Zusatzsemestern erst nach mehreren Monaten erstellt wird. Bis zur Entscheidung über ein Zusatzsemester studiert ihr weiter.
Noch ein paar Sonderfälle:
Der Übergang des Studiums der Pharmazie zu Lebensmittelchemie, sowie der Lebensmittelchemie zum PJ Lebensmittelchemie sind keine Zusatzsemester im eigentlichen Sinne, da zeitliche Verzögerungen kaum zu vermeiden sind und nicht durch den SanOA verschuldet sind. Es kann sein, dass ihr in der Wartezeit zu Dienstleistungen in Bundeswehr-Einrichtungen herangezogen werdet. Dienstleistungen in zivilen Einrichtungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Solltet ihr als Quereinsteiger während des Studiums die AGA durchführen, kann es sein, dass sich daraus ein Studienverzug ergibt, da ihr während der AGA Prüfungstermine versäumt. Es handelt sich hierbei um ein einstellungsbedingtes Zusatzsemester ohne Dienstzeitverlängerung und Abzug von CPS Punkten
Ihr solltet frühzeitig mit eurem Betreuungsoffizier Verbindung aufnehmen und ihn über die Möglichkeit eines Zusatzsemesters informieren. Zusammen könnt ihr nach Möglichkeiten suchen, das Zusatzsemester zu verhindern. Außerdem ist es für den Betreuungsoffizier einfacher zu begründen, warum ihr ein Zusatzsemester benötigt, wenn er frühzeitig Bescheid weiß.
Wichtig ist, dass ihr versucht das Zusatzsemester abzuwenden. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es nicht das erste Zusatzsemester ist.
In diesem Fall muss das Zusatzsemester beim BAPersBw beantragt werden. Dafür wird u.a. eine Stellungnahme des Betreuungsoffiziers benötigt. Das BAPersBw entscheidet über die Bewilligung des Zusatzsemesters. Das erste Zusatzsemester wird i.d.R. bewilligt. Weitere Zusatzsemester führen zu einer Überprüfung der Eignung als Sanitätsoffizier und können mit der Entlassung enden, bereits bevor ihr „totgeprüft“ seid.
Solltet ihr aufgrund mehrerer Fehlversuche das Studium abbrechen müssen, wird ein Entlassungsverfahren aufgrund von charakterlicher Nichteignung zum Sanitätsoffizier eingeleitet (§55, Abs. 4, SG). Ein Laufbahnwechsel oder die Rückführung in die ursprüngliche Laufbahn (z.B. Feldwebellaufbahn) ist auf Antrag möglich, solange ihr maximal im Dienstgrad OFähnr (SanOA) seid. Hierüber wird eine Konferenzentscheidung getroffen. Bei Vorsätzlichkeit werdet ihr das erhaltene Ausbildungsgeld zurückzahlen müssen.
13. PJ – Pflichten und Möglichkeiten
Prinzipiell kann man sein PJ an einem BwKrhs absolvieren. Jedoch ist die Organisation anders als bei einer Famulatur. Die BwKrhs sind akademische Lehrkrankenhäuser der jeweiligen Universitäten und werden bei der Vergabe der PJ-Plätze wie jedes zivile Krankenhaus behandelt. Dadurch werden die Plätze unabhängig davon vergeben, ob ein Student Soldat ist oder nicht.
Solltest du ein Tertial an einem BwKrhs absolvieren wollen, dass nicht zu deiner Universität gehört, kannst du dich im Rahmen der PJ-Mobilität über die jeweilige Universität auf einen Platz am jeweiligen BwKrhs bewerben. Auch hier werden Soldaten nicht bevorzugt behandelt. Die Bewerbung muss dabei fristgerecht im Voraus (meist einige Monate vor PJ-Beginn) erfolgen.
Wer als SanOA einen PJ-Platz an einem BwKrhs erhält, kann sich für die Zeit an das BwKrhs kommandieren lassen. Dadurch ist man u.a. auch trennungsgeldberechtigt. Geld-und Sachleistungen, wie z.B. Trennungsgeld, oder die Bereitstellung einer Unterkunft werden nicht auf das Ausbildungsgeld angerechnet. Eine Kommandierung an zivile Einrichtungen ist nicht möglich.
Nein, es steht euch seitens der Bundeswehr frei, die PJ-Vergütung oder auch andere Vergünstigungen für PJ‘ler anzunehmen oder nicht. Solltet ihr diese annehmen, müsst ihr diese unbedingt anzeigen Hierzu gibt es klare Regeln: Geldleistungen sind immer anzugeben, Verpflegung und Unterkunft (unabhängig von der Höhe des geldwerten Vorteils) ebenfalls. Unter Verpflegung fällt, was die Einrichtung euch zur Verfügung stellt, nicht der Kaffee im Schwesternzimmer oder ähnliches.
Ja, auch für SanOA ist es möglich ein Teil des PJs im Ausland zu absolvieren. Die Organisation obliegt jedoch euch und ist reines „Privatvergnügen“. Das bedeutet aber auch, dass das PJ im Ausland nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig ist.
Fangt mit der Organisation mit ausreichend viel Vorlaufzeit an. Ganz wichtig ist, dass ihr euch das Tertial vor Beginn von eurem LPA anerkennen lasst. Achtet auch darauf, dass ihr bei einem gesplitteten Tertial offiziell keine Fehlzeiten haben dürft. Manchmal ist von der aufnehmenden Fakultät ein Erasmus-Stipendium nötig, damit ihr z.B. auch am Patienten arbeiten dürft. Die Annahme des Stipendiums ist anzeigepflichtig. Es kann sein, dass ihr auch den finanziellen Anteil des Stipendiums komplett behalten dürft und nicht abführen müsst.
Lasst euch aber nicht von der ganzen Organisation abschrecken. Es lohnt sich in jeder Hinsicht!
Es besteht die Möglichkeit an einem französischen Militärkrankenhaus ein PJ-Tertial zu absolvieren. Ein Tertial des pharmazeutischen PJs kann in einer französischen Militärapotheke absolviert werden.
Achtet bei allen PJ-Tertialen auf einen vollständigen Impfschutz (§17a Abs. 1-2 Soldatengesetz). Betriebsmedizinische Untersuchungen und auch Auffrischungsimpfungen für z.B. Hepatitis B werden vom betriebsmedizinischen Dienst der jeweiligen Universitätsklinik durchgeführt. Erforderliche Impfungen für PJ im Inland bzw. für dienstlich organisierte Anteile im Ausland werden durch den zuständigen TrArzt durchgeführt.
14. Einplanung in die erste klinische Verwendung
Die Organisation obliegt BAPersBw III 4.2. Die Einplanungskonferenz findet ca. ein halbes Jahr vor Ende des Studiums (also während deines PJs) an der SanAkBw statt. (Für Humanmedizin. Alle weiteren Approbationen werden direkt in Köln im BAPersBw III 4.3 innerhalb eines Tages eingeplant, wobei nach CPS sortiert jeder nach einander zum /zur zukünftig aufnehmenden Personalführer/-in kommt und auf einen Standort verteilt wird.)
Die Einplanung dauert i.d.R. 3-4 Tage und findet unter der Woche statt. Eure Beurlaubung wird für diese Zeit aufgehoben und ihr werdet kommandiert. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend. Ihr müsst also Fehltage im PJ in Anspruch nehmen. In vielen Kliniken ist es jedoch möglich mit den Vorgesetzten zu kommunizieren, dass ihr aus dienstlichen Gründen abwesend seid und euch somit keine Urlaubstage abgezogen werden.
Vor der Einplanungskonferenz muss jeder SanOA seine CPS-Tabelle ausfüllen und alle CPS-relevanten Leistungsnachweise einreichen. Beachtet, dass ihr auch für das Jahr der Einplanung noch IGF-Leistungen erbringen könnt. Diese müssen jedoch bis zu einem gewissen Datum vor der Einplanung eingereicht werden.
Außerdem müsst ihr eure 5 Fachgebiets- und Ortswünsche, sowie eure Entscheidung bzgl. der Fach- oder Ortspräferenz angeben. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl der Alternativen zum Wunschfach im Vorfeld die verschiedenen Weiterbildungsordnungen durchzugehen: häufig finden sich in anderen Fächern auf den eigentlichen Wunsch-Facharzt anrechenbare Ausbildungsabschnitte. Zudem kann bereits nach Ablauf eines Jahres ein Wechsel der Facharztrichtung beantragt werden.
Die zu vergebenen Plätze werden ca. zwei Wochen vorher durch das BAPersBw veröffentlicht.
Am ersten Tag erfolgt die Anreise und Einschleusung. Nachmittags gibt es mehrere Vorträge durch das BAPersBw und ausgewählte Dienststellen. Die Verantwortlichen des BAPersBw versuchen die Einplanung möglichst transparent durchzuführen und zu erklären, auf welcher Grundlage die Vergabe der Stellen vorgenommen wird.
Abends gibt es im Rahmen eines Kameradschaftsabends noch die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Am zweiten Tag finden die Vorgespräche statt. Diese dauern ca. 10 Minuten. Währenddessen werden mit eurem Personalführer eure Wünsche und Vorstellungen für die erste klinische Verwendung, aber ggf. auch für spätere Verwendungen, besprochen. Während der am Nachmittag stattfindenden Einplanungskonferenz, besteht die Möglichkeit, dass die Personalführer euch kontaktieren, falls eure Wünsche nur teilweise erfüllbar sind. Ihr könnt während des Vorgesprächs angeben, unter welchen Umständen ihr unbedingt kontaktiert werden wollt. Ihr solltet also telefonisch erreichbar sein.
Am dritten Tag wird euch in Einzelgesprächen mitgeteilt, in welcher Abteilung und in welchem BwKrhs ihr eure erste klinische Verwendung bestreiten werdet. Im Anschluss sind meist noch Vertreter aus den verschiedenen BwKrhs anwesend, die euch erste Informationen geben und Fragen beantworten. Die Einplanung endet i.d.R. am dritten Tag nachmittags. Die Kommandierung kann jedoch einen Tag länger gelten.
Eine Facharztzusage kann einigen Kameraden angeboten werden. Meist sind dies Kameraden, die für Allgemeinmedizin (AfA) eingeplant werden. Diese müssen die Dienstzeit um zwei Jahre verlängern und erhalten im Gegenzug drei Jahre klinische Weiterbildung und eine bevorzugte Einplanung auf Truppenarztdienstposten mit Weiterbildungsermächtigung. Als angehender AfA muss man jedoch nicht auf diese Posten eingeplant werden, wenn man nicht will (und z.B. lieber Schiffsarzt werden möchte).
Die Weiterverpflichtungserklärung kann erst nach Ende des Studiums über die neue Einheit eingereicht werden. Eine neue Begutachtung der Tauglichkeit muss nicht mehr durchgeführt werden. Im Rahmen des Einplanungsgesprächs wird euch auch eine Frist genannt. Sollte diese nicht haltbar sein (z.B. aufgrund von Feiertagen), könnt ihr durch eine kurze Information an das BAPersBw die Frist wahren.
Ein Wechsel des Platzes ist grundsätzlich nur möglich, wenn ihr einen Tauschpartner habt.
Eine Einplanung in ein anderes Fach als von euch gewünscht bedeutet jedoch nicht, dass ihr auch diesen Facharzt machen müsst. Ein Wechsel der Fachrichtung im weiteren Verlauf ist prinzipiell möglich. Oft können Weiterbildungsabschnitte auch auf die Weiterbildungszeiten anderer Facharztrichtungen angerechnet werden.
In den letzten Jahren wurden von BAPersBw wiederholt Vertreter unseres Vereins zu den EEPs eingeladen. Ziel ist es die Transparenz des Einplanungsprozesses zu verbessern und euch besser auf diesen Schritt in unserer Laufbahn vorbereiten zu können. Wir haben auf Link and Learn ein par Erfahrungsberichte hochgeladen, die z.T. in Zusammenarbeit mit dem Referat III 4.2 des BAPersBw erstellt wurden.
Natürlich stehen wir als Vorstand bei Fragen zur Verfügung.
Link zum Beitrag EEP I/2022
Link zum Beitrag EEP I/2023
15. Studienende
Setzt euch frühzeitig mit dem Landesprüfungsamt (LPA) in Verbindung und bringt die Modalitäten für eure Approbation in Erfahrung. Bei einigen LPAs ist es möglich, bereits im Vorfeld alle nötigen Unterlagen einzureichen. Erwähnt auf jeden Fall, dass ihr Soldaten seid und die Approbation so schnell wie möglich benötigt, um schnellstmöglich am Patienten arbeiten und befördert werden zu können.
Setzt euch darüber hinaus mit eurer zukünftigen Dienststelle in Verbindung, sobald ihr euer Prüfungsdatum für das letzte Staatsexamen wisst. So kann die neue Einheit planen, ab wann ihr im Hause sein werdet und euch weitere relevante Informationen zukommen lassen. Es empfiehlt sich außerdem einen handgeschriebenen Vorstellungsbrief an euren zukünftigen Kommandeur zu schicken. Darin solltet ihr euch und euren militärischen Werdegang, eure Erfahrungen (z.B. im Bereich TVV oder auch im Austausch mit anderen Nationen) und Erwartungen kurz darstellen.
Auch eurer Betreuungsdienststelle solltet ihr euer Prüfungsdatum mitteilen, so dass das Betreuungspersonal rechtzeitig alle Unterlagen für die Versetzung vorbereiten und den letzten Prüfungstermin an das BAPersBw weiterleiten kann. Häufig können die PersFw euch auch schon mitteilen, für welche Lehrgänge ihr wann geplant seid (PumA).
Nachdem ihr eure Prüfer erfahren habt, lohnt es sich diese anzuschreiben und um ein Vorgespräch zu bitten. Hier erfahrt ihr viel über den allgemeinen Prüfungsablauf und Themenschwerpunkte.
Ihr wisst bereits vor Studienende wohin ihr versetzt werdet und in welchem Fach ihr arbeiten werdet. Somit könnt ihr bereits frühzeitig nach Wohnungen suchen. Da ihr aus dienstlichen Gründen versetzt werdet, steht euch eine Umzugskostenvergütung (UKV) zu. Ihr könnt aber statt der UKV auch Trennungsgeld erhalten. Die UKV wird aufgrund der Versetzung nicht standardmäßig zugesagt, da eine einmal zugesagt UKV nicht wieder aufgehoben werden kann (eure Wahlmöglichkeit zwischen UKV und Trennungsgeld bleibt also bestehen). Seit dem 1.1.19 existiert eine neue UKV- Regelung. Innerhalb der ersten drei Dienstjahre kann man jederzeit seine UKV beantragen (bevor man umzieht). Sollte man dies unterlassen, kann bis zu 5 Jahre nach Ablauf der ersten drei Jahre weiter Trennungsgeld bezogen werden. Ihr müsst die UKV vorher beim BAPersBw beantragen. Sollte eure Wohnung noch nicht anerkannt sein (Bedingungen beachten), solltet ihr dies spätestens jetzt tun. Es empfiehlt sich bzgl. des Umzuges frühzeitig Verbindung mit dem Kompetenzzentrum in Landsberg aufzunehmen, da diese Stelle eure Umzugskostenvergütung bearbeiten wird. Grundsätzlich könnt ihr wählen, ob ihr eine Pauschale annehmt und den Umzug in Eigenregie durchführt, oder ob ihr eine Spedition beauftragt, die mit der Bundeswehr kooperiert. Eine Liste über die Speditionen, die einen Rahmenvertrag mit der Bw haben, bekommt man über das Kompetenzzentrum in Landsberg. Darüber hinaus gibt es oft weitere Ansprüche auf finanzielle Entschädigung (z.B. Erstattung einer Wohnungsbesichtigungsreise), worüber ihr am besten mit eurem Sachbearbeiter im Kompetenzzentrum in Landsberg sprecht.
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Damit du möglichst rasch befördert wirst, benötigst du deine Approbation. Bitte die Prüfer also freundlich, dass die Prüfungsunterlagen so schnell wie möglich an das LPA geschickt werden.
Der Dienstantritt in der neuen Dienststelle wird am 2. Montag nach dem letzten Prüfungstag stattfinden. Bis dahin hast du noch frei, jedoch wird die Zeit häufig für Umzug und Organisatorisches benötigt.
Sobald du deine Approbation erhalten hast, kannst du diese bei deinem Betreuungspersonal in deiner Einheit einreichen und du wirst zeitnah befördert. Es lohnt sich in deiner Einheit direkt ein paar beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde anfertigen zu lassen.
Darüber hinaus MUSST du dich als Arzt bzw. Zahnarzt nun bei der für dich zuständigen Landes(zahn-)ärztekammer anmelden. Die Informationen werden i.d.R. an das Versorgungswerk (ärztliche Rentenversicherung) weitergeleitet. Da du als Soldat während deiner Dienstzeit keine Beiträge zahlen musst (der Dienstherr übernimmt diese Anteile und zahlt sie auf einen Schlag zum DZE nach), benötigt das Versorgungswerk einen Nachweis über deine Restdienstzeit (z.B. auf der Versetzung zu finden).
Bevor du anfängst ärztlich tätig zu sein, empfiehlt sich darüber hinaus eine Beratung bzgl. einer Absicherung im Klagefall (Stichwort Berufshaftpflichtversicherung).
16. Dienstantritt und Postuniversitäre-modulare Ausbildung (PumA)
Der Dienstantritt erfolgt am 2. Montag nach dem letzten Prüfungstag im Dienstanzug, Grundform. Besprecht mit eurer neuen Einheit wo ihr euch wann melden müsst.
Am ersten und z.T. auch am zweiten Tag werdet ihr damit beschäftigt sein, alle Stationen auf eurem Laufzettel abzulaufen. Danach werdet ihr nach Maßgabe eurer Vorgesetzten eingesetzt. Für Humanmediziner beginnt die Weiterbildungszeit i.d.R. erst nach Ende der PumA.
Mitunter erfolgt der Dienstantritt auch direkt zum ersten Lehrgang der PumA.
Solltet ihr eine Weiterverpflichtung im Rahmen der Facharztzusage angeboten bekommen haben, muss die Weiterverpflichtungserklärung rechtzeitig über die neue Dienststelle an das BAPersBw weitergeleitet werden.
Hier muss man zwischen den verschiedenen Approbationsrichtungen unterscheiden:
Sanitätsoffiziere aller Approbationsrichtungen nehmen an folgenden Lehrgängen teil:
- Einsatzland unspezifische Ausbildung (Grundlagen ELUSA)
- Dieser Lehrgang findet in den AusbSimZ der Sanitätsregimenter (Berlin, Rennerod, Dornstadt) und des KSES statt (Delmenhorst). Der Lehrgang dauert 6 Wochen und vermittelt euch allgemeinmilitärische Fähigkeiten sowie politische und einsatzorientierte kulturelle Bildung. Die Inhalte sind z.T. vergleichbar mit den Ausbildungsinhalten der AGA.
- Offizierlehrgang für Sanitätsoffiziere Teil 2
- Dieser Lehrgang findet wiederum an der Sanitätsakademie statt und dauert 6 Wochen (aufgrund von Feiertagen z.T. 7 Wochen). Neben Recht (Schwerpunkt Disziplinar- und Einsatzrecht), Taktikund Geschichte, werden Inhalte über Beurteilungswesen, Materialbewirtschaftung, sowie Stabsdienst vermittelt.
Sanitätsoffiziere der Approbationsrichtung Humanmedizin besuchen darüber hinaus den einwöchigen Lehrgang „Grundlagen klinische Tätigkeit“. Hier werden die Soldaten an der SanAkBw u.a. auf viele, z.T. jedoch veraltete, medizinische Geräte eingewiesen und Grundlagen der klinischen Tätigkeit beleuchtet. Die Einweisung ist dennoch sinnvoll, da derartige Geräte in vielen RegSanEinr noch zu finden sind.
Sanitätsoffiziere der Approbationsrichtung Zahnmedizin haben noch folgende Lehrgänge:
- Englisch 3.3.3.2.: Dieser Lehrgang findet an der SanAkBw statt und dauert 6 Wochen. Am Ende des Lehrgangs werdet ihr ein Englisch-Sprachleistungsprofil (SLP) ablegen, mindestens auf Niveau 3.3.3.2 (Lese- und Hörverstehen, Sprachproduktion, schriftlich). Wer im Einstufungstest sehr gute Ergebnisse erzielt hat, wird ggf. nicht am Englisch-Lehrgang teilnehmen.
- Medizinischer ABC-Schutz: dieser einwöchige Lehrgang findet an der SanAkBw statt und befasst sich mit ABC-Schutzmaßnahmen, die für ärztliches Personal wichtig sind.
- Notfallmedizin für Zahnärzte: ein dreiwöchiger Lehrgang an der SanAkBw bei dem notfallmedizinische Fähigkeiten speziell für Zahnärzte vermittelt werden.
- Fachausbildung Truppenzahnärztliche Tätigkeit: Dieser einwöchige Lehrgang an der SanAkBw soll auf die Tätigkeit als Zahnarzt in einer RegSanEinr vorbereiten.
- FBldg-Modul SK: zweiwöchiger Lehrgang
Sanitätsoffiziere der Approbationsrichtung Pharmazie/Lebensmittelchemie haben noch folgende Lehrgänge:
- Englisch 3.3.3.2.: Dieser Lehrgang findet an der SanAkBw statt und dauert sechs Wochen. Am Ende des Lehrgangs werdet ihr ein Englisch-Sprachleistungsprofil (SLP) ablegen, mindestens auf Niveau 3.3.3.2 (Lese- und Hörverstehen, Sprachproduktion, schriftlich). Wer im Einstufungstest sehr gute Ergebnisse erzielt hat, wird ggf. nicht am Englisch-Lehrgang teilnehmen.
- Medizinischer ABC-Schutz: dieser einwöchige Lehrgang findet an der SanAkBw statt und befasst sich mit ABC-Schutzmaßnahmen, die für Sanitätsoffiziere wichtig sind.
- Grundlagen der Wehrpharmazie: einwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- Sanitätsmateriallogistik für SanStOffz Apotheker: dreiwöchiger Lehrgang an der SanAKBw
- Lebensmittelüberwachung für SanStOffz Apotheker: zweiwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- Fortbildung EH für SanStOffz Vet und Apotheker: einwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- FBldg-Modul SK: zweiwöchiger Lehrgang
Sanitätsoffiziere der Approbationsrichtung Veterinärmedizin haben noch folgende Lehrgänge:
- Englisch 3.3.3.2.: Dieser Lehrgang findet an der SanAkBw statt und dauert 6 Wochen. Am Ende des Lehrgangs werdet ihr ein Englisch-Sprachleistungsprofil (SLP) ablegen, mindestens auf Niveau 3.3.3.2 (Lese- und Hörverstehen, Sprachproduktion, schriftlich). Wer im Einstufungstest sehr gute Ergebnisse erzielt hat, wird ggf. nicht am Englisch-Lehrgang teilnehmen.
- Medizinischer ABC-Schutz: dieser einwöchige Lehrgang findet an der SanAkBw statt und befasst sich mit ABC-Schutzmaßnahmen, die für ärztliches Personal wichtig sind.
- Grundlagen der Veterinärmedizinischen Tätigkeit: einwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- Fortbildung EH für SanStOffz Vet und Apotheker: einwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- FBldg-Modul SK: zweiwöchiger Lehrgang
Weitere Lehrgänge sind dabei möglich. So erhalten Zahnärzte z.B. häufiger einen einwöchigen Taktiklehrgang an der OSH in Dresden.
Für SanOffz der Approbationsrichtung Zahnmedizin, Pharmazie/LMC und Veterinärmedizin ist die PumA nach den o.g. Lehrgängen beendet.
Für SanOffz der Approbationsrichtung Humanmedizin gibt es während der 1. Klinischen Verwendung einen weiteren Lehrgang:
- Notfallmedizin: Nach ca. 12 Monaten klinischer Tätigkeit wird man auf ein vierwöchiges Training an der SanAkBw eingesteuert. Dort werden notfallmedizinische Kompetenzen für die Arbeit im zivilen Rettungsdienst, aber auch für den Einsatz als Arzt auf einem BAT im Einsatz, vermittelt. Mit dem Nachweis von 50 notärztlichen Einsätzen auf einem NEF, kann die ATN „Rettungsmedizin“ zuerkannt werden.
Nach der 1. Klinischen Verwendung folgen für SanOffz der Approbationsrichtung Humanmedizinweitere Lehrgänge:
- Englisch 3.3.3.2.: Dieser Lehrgang findet an der SanAkBw statt und dauert 6 Wochen. Am Ende des Lehrgangs werdet ihr ein Englisch-Sprachleistungsprofil (SLP) ablegen, mindestens auf Niveau 3.3.3.2 (Lese- und Hörverstehen, Sprachproduktion, schriftlich). Wer im Einstufungstest sehr gute Ergebnisse erzielt hat, wird ggf. nicht am Englisch-Lehrgang teilnehmen.
- Medizinischer ABC-Schutz: dieser einwöchige Lehrgang findet an der SanAkBw statt und befasst sich mit ABC-Schutzmaßnahmen, die für ärztliches Personal wichtig sind.
- FachAusb Truppenärztliche Tätigkeit: dieser einwöchige Lehrgang findet an der SanAkBw statt und vermittelt grundlegendes Wissen für die Verwendung als Truppenarzt.
- Prävention Medizinisch-Militärischer Gesundheitsschutz: einwöchiger Lehrgang an der SanAkBw
- Klinische Fachausbildung Truppenärztliche Tätigkeit: einwöchiger Lehrgang
- FBldg-Modul SK: zweiwöchiger Lehrgang
Die Anreise ist wie immer grundsätzlich im Dienstanzug, Grundform und erfolgt häufig am Vortag, also meist Sonntag (schaut auf der Kommandierung nach). Vorab könnt ihr im Lehrgangskatalog nachschauen, welche Ausrüstungsgegenstände für die Lehrgänge benötigt werden. Es lohnt sich einige Ausrüstungsgegenstände mitzunehmen, auch wenn diese nicht auf der Packliste stehen (Kampfrucksack, Helm etc.).
Für die Abrechnung bei Lehrgängen über 4 Wochen ist der ReFü/BwDLZ am Lehrgangsort zuständig. Dieser benötigt von eurem ReFü/BwDLZ eine sog. Vergleichsmitteilung. Setzt euch dafür mit eurem ReFü/BwDLZ in Kontakt. Ohne eine Vergleichsmitteilung kann definitiv nicht vor Ort abgerechnet werden. Am Ende des Lehrgangs wird eine neue Vergleichsmitteilung erstellt, mit der bei der Stammeinheit abgerechnet werden kann.
Dauert ein Lehrgang mehr als vier Wochen, steht euch als unverheiratete Person eine Heimfahrt zur anerkannten Wohnung zu, für verheiratete Soldaten sind es zwei Familienfahrten. Dabei ist zu beachten, dass es Reisezeiträume gibt (vier Wochen ab Lehrgangsbeginn). Eine zweite Heimfahrt ist erst erstattungsfähig, wenn erneut vier Wochen „voll“ werden. Dauert ein Lehrgang also sechs Wochen, könnt ihr eure Familienheimfahrt nur in den ersten vier Wochen abrechnen. Heimfahrten in den letzten zwei Wochen sind nicht erstattungsfähig. Habt ihr direkt im Anschluss einen Folgelehrgang, werden die Zeiträume addiert. Haltet im Zweifel mit dem jeweiligen ReFü/BwDLZ Rücksprache, damit ihr vermeidet, dass eine Familienheimfahrt nicht abrechnungsfähig ist.
17. Promotion
Nein, eine Promotion ist keine Pflicht, wird jedoch im weiteren Karriereverlauf immer wieder als „Bonuspunkt“ gewertet: bei der Truppenarzteinplanung wird eine Promotion z.B. positiv bewertet, jedoch weniger wichtig als z.B. soziale Kriterien oder Beurteilungen.
Als Arzt oder Zahnarzt kann man grundsätzlich während des Studiums mit der Promotion beginnen, was anzuraten ist, da eine Promotion neben dem ärztlichen Alltag zwar machbar, aber auch sehr anstrengend ist.
Grundsätzlich kann man bei der Promotion zwischen einer qualitativen, statistischen, klinischen oder experimentellen Arbeit unterscheiden. Qualitative Arbeiten finden sich z.B. im Bereich von Pflege- oder Sozialmedizinischer, aber auch medizinhistorischer Forschung. Dabei geht es weniger um statistische Auswertung.
Bei statistischen Daten werden (fertige) Datensätze statistisch ausgewertet. Bei klinischen Arbeiten werden i.d.R. Patientengruppen begleitet und nachuntersucht (z.B. mittels Fragebogen oder spezieller Testverfahren). Die gesammelten Daten werden wiederum statistisch ausgewertet.
Experimentelle Doktorarbeiten beinhalten eine Zeit im Labor mit verschiedenen Testreihen.
In den letzten Jahren gab es zunehmend Möglichkeiten Dissertationen bei militärischen Betreuern zu schreiben. Gerade im Rahmen von Famulaturen kann man Kontakte knüpfen und aktiv nach Dissertationsmöglichkeiten suchen.
Viele ehemalige Sanitätsoffiziere bieten darüber hinaus Doktorarbeiten an oder sind offen gegenüber militärischen Themen, die euch vorschweben.
Der Dt. SanOA e.V. möchte eine Kooperation mit dem Reservistenverband und den Forschungsbeauftragten der BwKhrs aufbauen, um Doktorarbeiten von Reservisten und BwKrhs-Arbeitsgruppen für SanOA und junge SanOffz zu vermitteln.
Die DGWMP e.V. hat zwei Forschungspreise:
- Der Heinz-Gerngroß-Förderpreis ist ein mit 2.500€ dotierter Forschungspreis zur Förderung des Sanitätsoffiziernachwuchses und wird jährlich nach der Vorstellung mehrerer Forschungsvorhaben auf dem DGWMP-Kongress verliehen.
- Der Paul-Schürmann-Preis ist ein mit 7.500€ dotierter Forschungspreis zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit auf dem Bereich der Wehrmedizin und Wehrpharmazie und wird alle 2 Jahre verliehen
18. Ich erwarte ein Kind
Beim TrArzt bekommt ihr die Quartalsüberweisung für euren betreuenden Gynäkologen. Damit kann er alle Leistungen abrechnen, die er auch bei Kassenpatienten abrechnen darf. Dazu gehören u.a. Ultraschallscreeninguntersuchungen zu drei festgelegten Zeiträumen in der Schwangerschaft, die meisten Frauenärzte machen aber mehr (wer freut sich nicht darüber das schlagende Herz oder die Ruderbewegungen der Ärmchen des werdenden Kindes zu sehen?), was auch unproblematisch ist. Werden besondere Laboruntersuchungen vom Gynäkologen gefordert / empfohlen, sollte man zunächst Rücksprache mit dem TrArzt halten. Gerade an Standorten, an denen beispielsweise ein Institut der Bw oder ein BwKrhs im Umkreis ist, gibt es oft Kooperationen zur Nutzung des Labors.
Nicht im regulären Behandlungs- und Untersuchungsumfang enthalten sind spezielle Untersuchungen wie z.B. die Nackenfaltenmessung oder 3D-Ultraschall. Bitte IMMER Rücksprache mit dem TrArzt und der Heilfürsorgesachbearbeitung halten! Eine Kostenübernahme kann nach Antrag und Einzelfallprüfung genehmigt werden. Wer hier in Vorleistung geht, bleibt meistens auf den (nicht unerheblichen) Kosten sitzen!
Beim TrArzt gibt es auch die empfohlenen Nahrungsergänzungen während der Schwangerschaft (z.B. Folsäure etc.) sowie die Verordnung für Hebammenvorsorge und den Geburtsvorbereitungskurs („Schwangerschaftsgymnastik“).
Die Schwangerschaft MUSS man, sobald sie gesichert ist (also nach Bestätigung durch den Facharzt, nicht nach positivem Schwangerschaftstest aus dem Drogeriemarkt), dem Disziplinarvorgesetzten melden. Dieser muss wissen, da Schwangere von Rechts wegen unter einem besonderen Schutz stehen. Schwangere dürfen beispielsweise nicht in besondere Lärmbereich wie beispielsweise die Schießbahn oder gesundheitsschädlichen Stoffen und Infektionsquellen ausgesetzt werden. Der Disziplinarvorgesetzte veranlasst auch mittels eines Begutachtungsauftrags (Bw-3454; ehemals BA 90/5) die „Feststellung der Schwangerschaft“. Der TrArzt bestätigt auf diesem Formular die Schwangerschaft und vermerkt den Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes (6 Wochen vor voraussichtlichem Entbindungstermin).
Wegen des besonderen Schutzes ist es auch wichtig, den Betriebsarzt der Universität zu informieren. An etlichen Kursen dürft ihr während der Schwangerschaft nämlich nicht teilnehmen (z.B. Präp-Kurs).
Zusatzsemester, die hieraus resultieren, werden als schwangerschaftsbedingte Zusatzsemester nicht negativ im CPS bewertet. Es kommt lediglich zu einem Aufschub eures Studienendes und damit zu einer späteren Beförderung zum StArzt / StAp / StVet.
Ihr solltet euch auch beim Sozialdienst eures Standortes (Kontaktdaten bekommt ihr über eure Betreuungsdienststelle) zu einer Beratung anmelden. Hier bekommt ihr neben der Broschüre über den Schutz werdender Mütter bei der Bundeswehr auch Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen, Elterngeld etc.
Wenn man recht schnell wieder in die Uni / Klinik zurückkehren möchte, sollte man sich rechtzeitig um einen Kita-Platz oder eine Tagesmutter o.ä. kümmern. Je nach Studienort sind die Plätze rar und die Wartezeit entsprechend lang.
Ansonsten bleibt entspannt, lasst euch nicht verrückt machen! Die Schwangerschaft ist ein normaler Zustand, KEINE Krankheit! Auch wenn es einem, gerade in der Anfangszeit, auch mal nicht gut geht und sich nur noch wünscht, dass es vorbeigeht – spätestens, wenn man das erste Mal eine Bewegung im Bauch spürt (ca. 14. – 16. SSW), überwiegt die Freude. Merke: entspannte Mütter machen entspannte Kinder! Macht, was euch gut tut, versucht nicht, krampfhaft einem Ratgeberideal nachzueifern. Wenn ihr das Kind im Bauch mit Mozart beschallt, damit es ein Genie wird, aber selber keine Freude an klassischer Musik habt, merkt das Kind eher euren Stress und wird mit eigenem Stress darauf reagieren.
Zunächst: Glückwunsch! Genießt die Zeit mit dem Baby!
Dann: Kind beim Standesamt anmelden (passiert oft bereits im Krankenhaus), eventuell beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen (bei nichtverheirateten Paaren). Normal ist mittlerweile auch hier das gemeinsame Sorgerecht, d.h. Mutter und Vater entscheiden gemeinsam darüber, was mit dem Kind passiert. Wenn man das anders geregelt haben will, muss man das hier anmelden! Wenn hierüber keine Einigung zwischen den Eltern besteht, kann das Ganze bis vors Familiengericht gehen.
Als nächstes: mit der Geburtsurkunde des Kindes in die Betreuungsdienststelle gehen und die Geburt anzeigen. Jetzt steht euch Kindergeld und der Familienzuschlag zu.
Beim TrArzt bekommt ihr die Verordnung für die Hebammennachsorge und den Rückbildungskurs.
Durch die massive Umstellung der Hormone im Körper nach der Entbindung und die gleichzeitig einsetzende Dauerbelastung (durchwachte Nächte, Einfinden in die neue Rolle, etc.) gerät ein Teil der Frauen in ein Tief. Dies äußert sich häufig in Antriebslosigkeit, Freudlosigkeit und gelegentlich auch Entfremdungsgefühle bis hin zur Aversion dem Kind gegenüber. Man spricht hier von postpartaler Depression. Geht zu eurem TrArzt und holt euch Hilfe! Auch in der Elternzeit habt ihr Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV). Damit steht auch einer Überweisung zu einem Psychotherapeuten o.ä. nichts im Wege!
19. Allgemeines
Alle Änderungen der Lebensumstände müssen der Einheit und damit dem Dienstherrn gemeldet werden. Dazu zählen u.a. Hochzeit und Kinder, Änderung der Adresse und Erreichbarkeit, sowie Änderung der Bankverbindung.
Diese Änderungen müssen der Einheit unverzüglich angezeigt werden. Bedenkt, dass gerade eine Hochzeit oder Kinder für euch auch finanziell bedeutsam sind, da sich daraus i.d.R. Zulagen ergeben.
Bei der Änderung der Bankverbindung empfiehlt es sich, das alte Konto erst zu schließen, wenn das Gehalt zum ersten Mal auf dem neuen Konto eingegangen ist.
Ein Tipp noch zum Schluss: Viele Vorgesetzte gewähren für die Hochzeit oder auch einen Umzug aus dienstlichen Gründen (nach Versetzung) einen Tag Sonderurlaub. Dazu gibt es eine Vorschrift und somit auch Anspruch!
Auch unangenehme Dinge müssen bzw. sollten der Einheit frühzeitig gemeldet werden. Dazu zählen die Einleitung von Ermittlungen bei Verdacht von Straftaten, oder der Führerscheinverlust bei Inhabern von Dienstführerscheinen. Die ermittelnden Behörden werden dies auch an eure Dienststelle melden, es ist jedoch ratsam dies vorher selbst dem Disziplinarvorgesetzten und Betreuungsoffizier zu melden.