Neben Bundeswehrkrankenhäusern und regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr) sind Famulaturen auch im Zentrum für Sportmedizin in Warendorf, bei Fliegerärzten, den Instituten der Bundeswehr, sowie an Bord von Schiffen der Marine möglich. Ob die Famulatur durch das LPA anerkannt wird, sollte im Vorfeld geklärt werden, wenn diese Famulatur als Pflichtfamulatur dienen soll. Gerade bei Famulaturen im Zentrum für Sportmedizin, Schiffsarztfamulaturen oder auch den BwKrhs (insbesondere Anästhesie oder Notaufnahme) sind zum Teil Vorlaufzeiten von über einem Jahr nötig. Organisiert euch die Plätze also rechtzeitig.
Für das Ableisten einer Schiffsarztfamulatur muss vorher der einwöchige Lehrgang BordEinsGrdl für bordfremdes Personal und SanDst durchgeführt werden. Bereits für diesen einwöchigen Lehrgang benötigt ihr eine gültige Begutachtung auf Borddienstverwendungsfähigkeit (BDV). Für die BDV sind mehrere Untersuchungen nötig, sodass ihr euch frühzeitig an euren Truppenarzt wenden solltet. Wichtig ist, dass nur Taucherärzte und ausgewählte Truppenärzte die BDV ausstellen können. Für diese Begutachtung wird ein spezielles Anforderungsformular benötigt, sonst kann diese nicht durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Anforderung erstellt das S1-Personal, es muss von eurem Disziplinarvorgesetzten unterschrieben sein.
Wenn ihr eure Famulatur lange im Voraus organisiert habt, empfiehlt es sich, einige Wochen vor der Famulatur nochmal in der Einheit anzurufen, und nachzufragen, ob dem Antritt der Famulatur nichts mehr im Wege steht.