Nein, es steht euch seitens der Bundeswehr frei, die PJ-Vergütung oder auch andere Vergünstigungen für PJ‘ler anzunehmen oder nicht. Solltet ihr diese annehmen, müsst ihr diese unbedingt anzeigen Hierzu gibt es klare Regeln: Geldleistungen sind immer anzugeben, Verpflegung und Unterkunft (unabhängig von der Höhe des geldwerten Vorteils) ebenfalls. Unter Verpflegung fällt, was die Einrichtung euch zur Verfügung stellt, nicht der Kaffee im Schwesternzimmer oder ähnliches.