Tipps für die Lehrgänge

Die Anreise ist wie immer grundsätzlich im Dienstanzug, Grundform und erfolgt häufig am Vortag, also meist Sonntag (schaut auf der Kommandierung nach). Vorab könnt ihr im Lehrgangskatalog nachschauen, welche Ausrüstungsgegenstände für die Lehrgänge benötigt werden. Es lohnt sich einige Ausrüstungsgegenstände mitzunehmen, auch wenn diese nicht auf der Packliste stehen (Kampfrucksack, Helm etc.).

Für die Abrechnung bei Lehrgängen über 4 Wochen ist der ReFü/BwDLZ am Lehrgangsort zuständig. Dieser benötigt von eurem ReFü/BwDLZ eine sog. Vergleichsmitteilung. Setzt euch dafür mit eurem ReFü/BwDLZ in Kontakt. Ohne eine Vergleichsmitteilung kann definitiv nicht vor Ort abgerechnet werden. Am Ende des Lehrgangs wird eine neue Vergleichsmitteilung erstellt, mit der bei der Stammeinheit abgerechnet werden kann. 

Dauert ein Lehrgang mehr als vier Wochen, steht euch als unverheiratete Person eine Heimfahrt zur anerkannten Wohnung zu, für verheiratete Soldaten sind es zwei Familienfahrten. Dabei ist zu beachten, dass es Reisezeiträume gibt (vier Wochen ab Lehrgangsbeginn). Eine zweite Heimfahrt ist erst erstattungsfähig, wenn erneut vier Wochen „voll“ werden. Dauert ein Lehrgang also sechs Wochen, könnt ihr eure Familienheimfahrt nur in den ersten vier Wochen abrechnen. Heimfahrten in den letzten zwei Wochen sind nicht erstattungsfähig. Habt ihr direkt im Anschluss einen Folgelehrgang, werden die Zeiträume addiert. Haltet im Zweifel mit dem jeweiligen ReFü/BwDLZ Rücksprache, damit ihr vermeidet, dass eine Familienheimfahrt nicht abrechnungsfähig ist.