In diesem Fall muss das Zusatzsemester beim BAPersBw beantragt werden. Dafür wird u.a. eine Stellungnahme des Betreuungsoffiziers benötigt. Das BAPersBw entscheidet über die Bewilligung des Zusatzsemesters. Das erste Zusatzsemester wird i.d.R. bewilligt. Weitere Zusatzsemester führen zu einer Überprüfung der Eignung als Sanitätsoffizier und können mit der Entlassung enden, bereits bevor ihr „totgeprüft“ seid.
Solltet ihr aufgrund mehrerer Fehlversuche das Studium abbrechen müssen, wird ein Entlassungsverfahren aufgrund von charakterlicher Nichteignung zum Sanitätsoffizier eingeleitet (§55, Abs. 4, SG). Ein Laufbahnwechsel oder die Rückführung in die ursprüngliche Laufbahn (z.B. Feldwebellaufbahn) ist auf Antrag möglich, solange ihr maximal im Dienstgrad OFähnr (SanOA) seid. Hierüber wird eine Konferenzentscheidung getroffen. Bei Vorsätzlichkeit werdet ihr das erhaltene Ausbildungsgeld zurückzahlen müssen.