Über die genauen Dienstzeiten können wir euch keine genaue Auskunft geben, da diese im Ermessen der ausbildenden Einheit festgelegt werden. Aufgrund der Soldatenarbeitszeitverordnung gibt es jedoch eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, die kumulativ nicht überschritten werden darf. Das bedeutet, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von über 41 Stunden pro Woche erlaubt ist, jedoch in den folgenden Monaten ausgeglichen werden muss. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten einschließlich der geleisteten Mehrarbeit 48 Stunden nicht überschreiten. (SAZV § 5 Abs. 5)
Ein Dienst am Wochenende ist prinzipiell möglich, in der Regel endet der Dienst am Freitag jedoch mittags, sodass ihr genug Zeit habt, um am Wochenende nach Hause zu fahren. Ein Verbleib in der Kaserne am Wochenende ist natürlich auch möglich.